Wir sind eine der jüngsten Universitäten Deutschlands und denken in Möglichkeiten statt in Grenzen. Mitten in der Ruhrmetropole entwickeln wir an 11 Fakultäten Ideen mit Zukunft. Wir sind stark in Forschung und Lehre, leben Vielfalt, fördern Potenziale und engagieren uns für eine Bildungsgerechtigkeit, die diesen Namen verdient.
An der Universität Duisburg-Essen ist in der Fakultät für Geisteswissenschaften (Institut für Germanistik) zum 1. Oktober 2018 folgende Stelle zu besetzen:
Universitätsprofessur für
„Niederlandistik“ (Bes.-Gr. W 2/W 3)
Die Zuordnung der Besoldungsgruppe erfolgt je nach Qualifikation der einzelnen Bewerberin oder des einzelnen Bewerbers.
Der/Die künftige Stelleninhaber/in soll in der Lage sein, die Niederlandistik in der Forschung und in der Lehre in den Bachelor- und Master-Studiengängen des Faches in größtmöglicher Breite zu vertreten.
In der Forschung wird ein profilierter Schwerpunkt im Bereich der Literatur- und Kulturwissenschaft oder der Linguistik erwartet; erwünscht ist eine Berücksichtigung komparatistischer bzw. kontrastiver Themen mit Bezug zur deutschen Sprache und Literatur. Erwartet wird die Fähigkeit und Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Bereich des Instituts für Germanistik und mit den übrigen Fächern der Fakultät.
Die Niederlandistik-Professur ist zudem eine der beiden Trägerprofessuren des „Instituts für niederrheinische Kulturgeschichte und Regionalentwicklung“ (InKuR) der Universität Duisburg-Essen (neben der Professur für die „Landesgeschichte der Rhein-Maas-Region“ des Historischen Instituts). In diesem Rahmen wird eine aktive Mitarbeit an den grenzüberschreitenden Forschungen zur Kultur, Geschichte und Sprache des Rhein-Maas-Raumes erwartet.
Erwartet werden Publikationen in referierten Fachzeitschriften sowie Erfahrungen bei der Durchführung selbst eingeworbener, kompetitiver Drittmittelprojekte, insbesondere DFG-geförderter Projekte oder vergleichbarer Projekte.
Die Universität Duisburg-Essen legt auf die Qualität der Lehre besonderen Wert. Didaktische Vorstellungen zur Lehre – auch unter Berücksichtigung des Profils der Universität Duisburg-Essen – sind darzulegen.
Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 36 Hochschulgesetz NRW.
Die Universität Duisburg-Essen verfolgt das Ziel, die Vielfalt ihrer Mitglieder zu fördern (s. http://uni-due.de/diversity). Sie strebt die Erhöhung des Anteils der Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb einschlägig qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter i. S. des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Unterlagen zum wissenschaftlichen und beruflichen Werdegang, Zeugniskopien, Darstellung des eigenen Forschungsprofils und der sich daraus ergebenden Perspektiven an der Universität Duisburg-Essen, Angaben über bisherige Lehrtätigkeit und Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung sowie über eingeworbene Drittmittel) sind innerhalb eines Monats nach Erscheinen der Anzeige zu richten an den Dekan der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Duisburg-Essen, Herrn Univ.-Prof. Dr. Dirk Hartmann, Universitätsstraße 2, 45141 Essen.
Weitere Informationen zur Stelle, deren Einbettung in die Universität Duisburg-Essen sowie in die Fakultät für Geisteswissenschaften finden Sie unter http://www.uni-due.de/geisteswissenschaften/.
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