zu besetzen.
Voraussetzung für die Einstellung sind eine qualifizierte sprachwissenschaftliche Promotion im Fach Niederlandistik sowie ein aktuelles Forschungsprojekt in der niederländischen Sprachwissenschaft.
Aufgabe der/des künftigen Stelleninhaberin/Stelleninhabers ist die Vertretung des Faches Niederländische Sprachwissenschaft in Forschung und Lehre. In der Forschung ist ein Schwerpunkt im Bereich Sprachvariation und Sprachwandel erwünscht. Erwartet wird zudem die Fähigkeit und Bereitschaft zur Mitarbeit an den interdisziplinären Forschungen zur grenzüberschreitenden Kultur- und Sprachgeschichte des Rhein-Maas-Raumes im Rahmen des Instituts für niederrheinische Kulturgeschichte und Regionalentwicklung (InKuR) der Universität Duisburg-Essen. In der Lehre hat der/die künftige Stelleninhaber/in den Bereich der Niederländischen Sprachwissenschaft in den Bachelor- und Master-Studiengängen „Niederländische Sprache und Kultur“ und „Kulturwirt“ verantwortlich zu betreuen. Hierzu ist eine mehrjährige Lehrerfahrung erwünscht.
Erwartet werden Publikationen in referierten Fachzeitschriften sowie Erfahrungen bei der Abwicklung selbst eingeworbener Drittmittel-Projekte, insbesondere DFG-geförderter Projekte.
Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 36 Hochschulgesetz NRW.
Die Universität Duisburg-Essen verfolgt das Ziel, die Vielfalt ihrer Mitglieder zu fördern (s. http://uni-due.de/diversity). Sie strebt die Erhöhung des Anteils der Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb einschlägig qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter i. S. des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Unterlagen zum wissenschaftlichen und beruflichen Werdegang, Zeugniskopien, Darstellung des eigenen Forschungsprofils und der sich daraus ergebenden Perspektiven an der Universität Duisburg-Essen, Angaben über bisherige Lehrtätigkeit und Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung sowie über eingeworbene Drittmittel) sind bis zum 30.04.2013 zu richten an den Dekan der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Duisburg-Essen, Herrn Univ.-Prof. Dr. Dirk Hartmann, Universitätsstraße 2, 45141 Essen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.uni-due.de/geisteswissenschaften.
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